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Persönliche Beratung

Nachweise für den Erwerb


Als Jäger benötigen Sie für den Erwerb von

Langwaffen & Schalldämpfern:
Jagdschein & WBK (Waffenbesitzkarte) grün mit Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID

Munition für Langwaffen:
Jagdschein

Als Jungjäger können Sie Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer/Munition auf Jagdschein (Original/Kopie) erwerben, wenn Sie noch nicht im Besitz der Waffenbesitzkarte sind.

Die grüne Waffenbesitzkarte muss dann binnen 14 Tagen beantragt und die Langwaffe/Schalldämpfer eingetragen werden.

Für freie Waffen ab 14 bzw. 18 Jahre benötigen wir einen Altersnachweis.