Nachweise für den Erwerb
Als Jäger benötigen Sie für den Erwerb von
Langwaffen & Schalldämpfern:
Jagdschein & WBK (Waffenbesitzkarte) grün mit Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
Munition für Langwaffen:
Jagdschein
Als Jungjäger können Sie Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer/Munition auf Jagdschein (Original/Kopie) erwerben, wenn Sie noch nicht im Besitz der Waffenbesitzkarte sind.
Die grüne Waffenbesitzkarte muss dann binnen 14 Tagen beantragt und die Langwaffe/Schalldämpfer eingetragen werden.
Für freie Waffen ab 14 bzw. 18 Jahre benötigen wir einen Altersnachweis.